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ArzthaftungsRecht

Das Arzthaftungsrecht gewinnt immer mehr Bedeutung. Immer mehr Patienten erheben Ansprüche, wenn ein ärztlicher Behandlungsfehler vorgekommen ist.
 
Rechtsanwältin Ristock ist Fachanwältin für Medizinrecht und sie hat große jahrelange Erfahrung im Arzthaftungsrecht.

Im Arzthaftungsrecht vertreten wir sowohl Patienten als auch Ärzte. Eine Beschränkung der Sichtweise auf die Ärzteseite oder die Patientenseite halten wir für unsere Mandanten und Mandantinnen nicht für nützlich. Es hat sich stets bewährt, Rechtsfragen aus verschiedenen Lagern zu beurteilen.
 
Für Ärzte, die in Krankenhäusern tätig sind, haftet der Krankenhausträger, wenn ein Behandlungsfehler vorgekommen ist.
 
Zur Feststellung, ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat oder nicht, sind bei den Ärztekammern Gutachterkommissionen gebildet, über die kostenlos das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vorgeprüft werden kann. Wir raten allerdings dringend, bei dem Verdacht des Vorliegens eines Behandlungsfehlers zunächst anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, damit bei einem Antrag an die Gutachterkommission die richtigen Fragen an die Gutachter gestellt werden.

Kölner Straße 152 · D-58509 Lüdenscheid · Tel. 0 23 51 / 98 16 50