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Damit alles ins Gleichgewicht kommt.
Fachanwaltschaften


Eine Fachanwaltschaft bekommt nur der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin verliehen, die auf diesem Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und die über die üblichen Kenntnisse hinausgehen.

Die Zahl der möglichen Fachanwaltschaften ist auf maximal drei begrenzt.

Für Fachanwälte besteht eine besondere Fortbildungsverpflichtung, die der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen ist.
Ulrike Ristock

Rechtsanwältin & Notarin


Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 1988

Fachanwältin für Sozialrecht, seit 1996

Fachanwältin für Medizinrecht, seit 2010

Kölner Straße 152 · D-58509 Lüdenscheid · Tel. 0 23 51 / 98 16 50