Damit alles ins Gleichgewicht kommt.
Fachanwaltschaften
Eine Fachanwaltschaft bekommt nur der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin verliehen, die auf diesem Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und die über die üblichen Kenntnisse hinausgehen.
Die Zahl der möglichen Fachanwaltschaften ist auf maximal drei begrenzt.
Für Fachanwälte besteht eine besondere Fortbildungsverpflichtung, die der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen ist.
Ulrike Ristock
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 1988
Fachanwältin für Sozialrecht, seit 1996
Fachanwältin für Medizinrecht, seit 2010