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Sozialrecht

Sozialrecht ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete. Dazu gehören folgende Bereiche:
 
Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen u.a. als Erwerbsminderungsrente, Regelaltersrente, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Witwenrente und Witwerrente. Bei den Erwerbsminderungsrenten spielen medizinische Fragen eine große Rolle.
 
Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft muss oft gegenüber der zuständigen Behörde hart erkämpft werden, um die für schwerbehinderte Menschen nach verschiedenen Gesetzen bestehenden Vergünstigungen wie Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und die Möglichkeit, vorzeitig Altersrente beziehen zu können, zu erlangen. Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen können bei so genanntem ag-light erlangt werden.
 
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten können Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Verletztengeld und Renten bestehen.
 
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kann es zu Streitigkeiten mit der Krankenkasse über verschiedene medizinische Leistungen wie Medikamente und spezielle Heilbehandlungen oder die Finanzierung von Außenseitermethoden und die Gewährung von Heilmitteln (z.B. Physiotherapie, Sprachtherapie) und Hilfsmitteln (z.B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen) kommen.
Auch wegen der Bewilligung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gibt es häufig Streit mit der Krankenkasse.

Streitigkeiten über die Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung, insbesondere Pflegegeld, gehören ebenfalls zum Sozialrecht. Häufigster Streitpunkt ist hier der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege.
 
Alle Fragen, die mit dem Arbeitslosengeld zusammenhängen, gehören ebenfalls dem Sozialrecht an. Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt hat, hat dies sehr große Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sperrzeiten können z.B. verhängt werden, wenn der Arbeitslose das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat oder wenn er seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Hier ist genau zu prüfen, warum dies geschehen ist und es ist gegebenenfalls Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesagentur für Arbeit einzulegen.
 
Große Bedeutung hat das Arbeitslosengeld II (so genanntes Hartz IV). Wenn Sie dazu eine Beratung oder Vertretung wünschen, müssen Sie zunächst einen Berechtigungsschein zur Beratungshilfe vorlegen (siehe Link Honorare).

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